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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09   

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https://dejure.org/2010,21263
FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09 (https://dejure.org/2010,21263)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.05.2010 - 3 K 323/09 (https://dejure.org/2010,21263)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 3 K 323/09 (https://dejure.org/2010,21263)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kein Halbabzugsverbot für um Erlös aus Anteilsverkauf geminderten Auflösungsverlust - Entstehung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 2 EStG

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 17 Abs 2 EStG 2002, § 17 Abs 4 EStG 2002, § 3c Abs 2 S 1 EStG 2002, § 3 Nr 40 Buchst c EStG 2002
    Kein Halbabzugsverbot für um Erlös aus Anteilsverkauf geminderten Auflösungsverlust - Entstehung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 2 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Abschluss der Liquidation ist der Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG; Der Auflösungsverlust entsteht bei Masseunzulänglichkeit bereits bei Ablehnung des Antrages auf Konkurseröffnung oder Insolvenzeröffnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Halbabzugsverbot für durch Einnahmen aus der Anteilsveräußerung geminderten Auflösungsverlust, sofern niemals Ausschüttungen erfolgten; Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Halbabzugsverbot für durch Einnahmen aus der Anteilsveräußerung geminderten Auflösungsverlust, sofern niemals Ausschüttungen erfolgten - Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Halbabzugsverbot bei Einnahmen aus Anteilsveräußerung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09
    Nachträgliche Änderungen des Kaufpreises für eine wesentliche Beteiligung wirken auf den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung zurück (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 und - zum Veräußerungsgewinn i.S. von § 16 EStG - BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).

    Das gilt für die nachträgliche Uneinbringlichkeit (vgl. dazu BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) oder die nachträgliche Minderung eines Kaufpreises (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 23. Juni 1988 IV R 84/86, BFHE 154, 85, BStBl II 1989, 41) ebenso wie für die Stornierung des Kaufpreises nach Aufhebung des Kaufvertrags (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88 BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648).

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09
    Dies entspricht dem Gesetzeszweck des Halbabzugsverbots, eine Doppelbegünstigung auszuschließen (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 455, BStBl II 2010, 220).

    Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 15. Februar 2010 IV C 6 -S 2244/09/10002, BStBl I 2010, 181 die Finanzämter angewiesen, das Urteil in BFHE 225, 455, BStBl II 2010, 220 nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden, weil die dem Halbeinkünfteverfahren zugrunde liegende Wertung, Gewinne und Verluste gleich zu behandeln, sowohl für die Vermögens- als auch für die Ertragsebene gelte.

  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09
    Nachträgliche Änderungen des Kaufpreises für eine wesentliche Beteiligung wirken auf den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung zurück (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 und - zum Veräußerungsgewinn i.S. von § 16 EStG - BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).

    Das gilt für die nachträgliche Uneinbringlichkeit (vgl. dazu BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) oder die nachträgliche Minderung eines Kaufpreises (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 23. Juni 1988 IV R 84/86, BFHE 154, 85, BStBl II 1989, 41) ebenso wie für die Stornierung des Kaufpreises nach Aufhebung des Kaufvertrags (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88 BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648).

  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09
    Der BFH hat mit Beschluss vom 18. März 2010 (IX B 227/09, BFH/NV 2010, 1022) darauf hingewiesen, bisher nur über Fallkonstellationen entschieden zu haben, in denen keinerlei Einnahmen angefallen sind.
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09
    Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens lässt sich diese Feststellung regelmäßig noch nicht treffen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761).
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04

    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09
    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (BFH-Urteil vom 06. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).
  • BFH, 26.07.1984 - IV R 10/83

    Ob ein Ereignis steuerliche Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO hat,

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09
    Das ist auch schon bisher für den Fall angenommen worden, dass die Vertragsparteien im Zeitpunkt der (Betriebs-)Übertragung noch keine abschließende Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt haben (BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 10/83, BFHE 141, 488, BStBl II 1984, 786, und vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563 unter 3.c der Gründe m.w.N.).
  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94

    Rückwirkende Steuerschuld

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09
    Die in diesen Entscheidungen für die Rückwirkung einer nachträglichen Herabsetzung des Kaufpreises angeführten Gründe sprechen auch für die Rückwirkung einer nachträglichen Erhöhung des Kaufpreises (vgl. BFH-Beschluss vom 27. September 1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516).
  • BFH, 27.11.1995 - VIII B 16/95

    Bürgschaftsinanspruchnahme und Refinanzierungszinsen bei GmbH-Beteiligung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09
    Nur wenn diese mangels Masse nicht stattfindet, ist der Auflösungsverlust bereits bei Ablehnung des Antrages auf Konkurs- oder Insolvenzeröffnung entstanden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406).
  • BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83

    Zur Behandlung der Umsatzsteuer bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09
    Das ist auch schon bisher für den Fall angenommen worden, dass die Vertragsparteien im Zeitpunkt der (Betriebs-)Übertragung noch keine abschließende Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt haben (BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 10/83, BFHE 141, 488, BStBl II 1984, 786, und vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563 unter 3.c der Gründe m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 46/03

    Auflösungsverlust gemäß § 17 EStG - Realisierung

  • BFH, 23.06.1988 - IV R 84/86

    Nachträgliche Herabsetzung des Veräußerungspreises als rückwirkendes Ereignis

  • BFH, 22.11.2005 - VIII B 308/04

    Auflösungsverlust i. S. von § 17 Abs. 4 EStG

  • BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 2659/07
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 6 K 2084/07

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots

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